Schritt für Schritt zur Gesundheitsreform

RechtSchrittweise werden die Entscheidungen zu neuesten Gesundheitsreform beschlossen und bekannt gegeben - nun fiel eine Entscheidung über die Liste der Krankheiten, bei denen der Risikostrukturausgleich greifen soll.

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat am gestrigen Dienstag (13.05.2008)  80 Krankheitsdiagnosen veröffentlicht, die für den Risikostrukturausgleich berücksichtigt werden.
http://www.focus.de/panorama/diverses/bonn-krankheiten-fuer-risikostrukturausgleich-der-krankenkassen-festgelegt_aid_301395.html
Die  Aufstellung der im Risikostrukturausgleich berücksichtigungsfähigen Krankheiten (zu denen auch MS zählt) ist im Internet abrufbar unter: www.bva.de>Fachinformationen>Risikostrukturausgleich>Weiterentwicklung

Von besonderer Bedeutung sind aber noch die sog. Aufgreifkriterien, die noch festgelegt werden und die letztlich bestimmen, ab welcher Schwelle die Krankheit berücksichtigungsfähig ist.

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